Der Kirchenvorstand und seine Aufgaben

Der Kirchenvorstand ist das oberste Leitungsorgan der Gemeinde. Je nach Gemeindegröße besteht er aus sechs bis zwanzig Mitgliedern sowie den Pfarrerinnen und Pfarrern der Gemeinde. Den Vorsitz des Kirchenvorstands bestimmen die Mitglieder durch geheime Wahl, wobei entweder ein Gemeindemitglied oder ein Pfarrer bzw. eine Pfarrerin bestimmt werden kann. In unserer Gemeinde besteht der KV aus 10 Mitgliedern; Vorsitzende des Kirchenvorstandes ist  Annette Pfau.

Die Namen aller KV-Mitglieder in alphabetischer Reihenfolge:

Barbara Hartwig
Sabine Hoitz
Wilfriede Lüdke-Fritz
Frauke Nussbeutel
Andrea Paulus
Annette Pfau
Monika Rapp
Gernot Siehr
Karel Tanger
Sofie Thämel
Claudia Weiß-Kuhl, Pfarrerin

Der Kirchenvorstand verwaltet unter anderem das kirchliche Vermögen, vertritt die Gemeinde in rechtlichen Fragen, wählt die Pfarrer und Pfarrerinnen und beschließt alle weiteren Personal-angelegenheiten. Weiterhin trägt er die Mitverantwortung für die Seelsorge und die Gottesdienst-gestaltung und ist gemeinsam mit den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das Gemeindeleben verantwortlich. Außerdem entscheiden seine Mitglieder über die Nutzung und Vergabe von Gemeinderäumen und haben sich um den Erhalt der Kirchengebäude zu kümmern.

Zu den Aufgaben gehört auch die sorgfältige Verwaltung aller Gelder, wie Spenden oder für die Gemeindearbeit zur Verfügung stehende Kirchensteuermittel. Dabei müssen meist erhebliche Summe treuhänderisch und korrekt verwaltet werden, der jährliche Haushaltsplan umfasst in vielen Gemeinden häufig mehrere Hunderttausend Euro.

Außerdem soll das Leitungsgremium die Arbeit derjenigen fördern, die ehren- oder hauptamtlich für die Gemeinde tätig sind.